Sie haben Fragen rund um das Thema THG-Quote? Rufen Sie uns an!
Kostenloses Servicetelefon
08031 365-2929
E-Mail
thg-quote@inn-ergie.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.: 09:00 bis 17:00 Uhr
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Mit Ihrem vollelektrischen Fahrzeug können Sie von der THG-Quote profitieren. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ermöglicht es Haltern von Elektrofahrzeugen, die gesetzlich anrechenbaren Emissionsminderungen ihres Fahrzeugs zu vermarkten.
Dafür erhalten Sie eine jährliche Prämie. Die entsprechende THG-Quote bündeln wir und vermarkten sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Und so funktioniert es: Sie besitzen ein vollelektrisches Fahrzeug (kein Hybrid) und haben Ihre THG-Quote für das laufende Jahr noch nicht übertragen? Dann füllen Sie einfach unser Online-Formular aus und laden Ihren Fahrzeugschein hoch. Wir übernehmen die weitere Abwicklung. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Umweltbundesamt zahlen wir die entsprechende Prämie auf Ihr Konto aus.
Die THG-Quote kann einmal pro Jahr beantragt werden. Gerne erinnern wir Sie rechtzeitig an die nächste Einreichung.
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Treibhausgasminderungen im Verkehrssektor anzurechnen und die Nutzung emissionsärmerer Antriebe zu fördern.
Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben, müssen nachweisen, dass die Treibhausgasintensität ihrer Kraftstoffe sinkt. Dazu können sie unter anderem THG-Quoten erwerben. Als Halter eines Elektrofahrzeugs können Sie die Ihrem Fahrzeug zugeordnete THG-Quote vermarkten. Und hier kommt die INNergie GmbH ins Spiel: Wir melden Ihr Elektroauto beim Umweltbundesamt an, bündeln die THG-Quoten unserer Kundinnen und Kunden und übernehmen die weitere Vermarktung.
Für die Anmeldung zu unserer THG-Prämie sind nur reine Elektrofahrzeuge zugelassen. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, auch Plug-In Hybride, zählen nicht dazu. Ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge. Wichtig: Anmelden kann sich nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Damit wir Ihre Anmeldung überprüfen können, benötigen wir ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite). Sie müssen Bestandskunde oder Neukunde sein.
Gut zu wissen: Wenn Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sind, können Sie die THG-Quote bei uns problemlos für jedes davon vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.
Nur durch Bündelung mehrerer THG-Quoten können beim Verkauf gute Konditionen erzielt werden. An einzelnen THG-Quoten sind die Unternehmen in der Regel nicht interessiert. Daher übernehmen wir diesen Service für Sie und wickeln den Verkauf Ihrer Quote ab. Sie müssen lediglich Ihren Fahrzeugschein hochladen, wir kümmern uns um alles Weitere.
Nach der Bestätigung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA) zahlen wir die Prämie auf Ihr angegebenes Bankkonto aus – pro E-Fahrzeug sind das 270 € pro Jahr.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Bearbeitung durch das UBA. Daher kann es einige Monate dauern, bis Ihre Unterlagen geprüft sind und Sie Ihre Prämie erhalten. Grund für die lange Bearbeitungszeit ist vor allem die hohe Anzahl an THG-Quoten.
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Solange Sie Halter des E-Fahrzeugs sind, erhalten Sie die Prämie für Ihre THG-Quote also jedes Jahr. Dazu können Sie jährlich unkompliziert Ihren Fahrzeugschein bei uns hochladen. Und das Beste: Wir erinnern Sie rechtzeitig an die erneute Beantragung – so behalten Sie alles im Blick!
Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos.
Nein. Außer Sie oder Ihre Firma sind im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen.
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich angemeldet werden. Das heißt, falls ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits vermarktet hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.
Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihre Prämie trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unsere THG-Prämie anmelden.
Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, können Sie Ihre THG-Quote erst im nächsten Jahr bei uns einreichen.
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es einen Schätzwert gibt, aktuell M1, M3, N1, N2 und N3.
Die aktuelle Einreichungsfrist für den Fahrzeugschein veröffentlichen wir jedes Jahr bis spätestens Oktober auf unserer Homepage.
Bitte reichen Sie Ihren Fahrzeugschein innerhalb der dort genannten Frist ein. Nur so können wir Ihre THG-Prämie für das jeweilige Kalenderjahr berücksichtigen und auszahlen.