Verbot neuer Ölheizungen
23.12.20

Folge 4: Verbot neuer Ölheizungen ab 2026: Was tun?

Ab 2026 ist der Einbau neuer Ölheizungen bis auf wenige Ausnahmen ver-boten. Welche Heizungsalternativen gibt es in Ihrer Gemeinde?
Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt das Wortungetüm, das seit 1. November in Kraft ist und Hausbesitzer verunsichert. Grund ist vor allem ein Verbot: Ab dem Jahr 2026 dürfen keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden.
Eine Ölheizung ist in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren in Betrieb und stößt jährlich mehrere Tonnen CO2 aus. Darum sah sich die Bundesregie-rung gezwungen, den Neueinbau von Ölheizungen zu verbieten.
Wer ab 2020 eine Heizung installieren lassen muss, sollte einen anderen Energieträger in Betracht ziehen. Denn mit dem Einbauverbot droht der Wert ölbeheizter Bauten ab 2026 zu sinken.


Viele Ölheizungen in Bayern

Betroffen sind besonders Immobilienbesitzer in Bayern: 41 Prozent aller Gebäude im Freistaat werden noch mit Öl geheizt. Im Norden sind es nur etwa 15 bis 20 Prozent.
Viele Ölheizungen sind in die Jahre gekommen. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) schätzt, dass die Hälfte aller Anlagen älter als 20 Jahre ist. 15 Prozent sind schon über 30 Jahre und schon von der Austauschpflicht betroffen.


Gibt es ein sofortiges Verbot von Ölheizungen?

Nein! Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es nicht. Bestehende An-lagen dürfen weiterhin betrieben werden.
Aber gibt es ein Ablaufdatum für alte Anlagen: Nach 30 Jahren Betriebsdau-er müssen Ölheizungen bis auf wenige Ausnahmen ausgetauscht werden.


Keine Ölheizung, wenn Erdgas oder Nahwärme verfügbar

Der Einbau einer Ölheizung ist unter anderem nicht erlaubt, wenn ein An-schluss an das Gasnetz möglich ist oder an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Das heißt: Der Gesetzgeber gibt Erdgas und Nahwärme den Vorrang.
In vielen Gemeinden betreibt die INNergie bereits Gasnetze, die sie kontinu-ierlich ausbaut. Auf unserer Website www.inn-ergie.de oder unter der Ruf-nummer 08031 365-2626 erfahren Sie, ob Ihre Straße bereits mit Erdgas versorgt wird.
Hohe Austauschprämien vom Staat
Wirtschaftlich interessant sind besonders Gas-Hybridheizungen, die Erdgas und Sonnenenergie nutzen. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert sol-che Heizungen mit 40 Prozent. Voraussetzung: Besitzer einer Altheizung dürfen nicht bis zum letzten Moment warten. Den Zuschuss gibt es nur vor Erreichen der gesetzlichen Austauschpflicht.
Im nächsten Beitrag stellen wir Ihnen eine andere nachhaltige Heizungs-technik vor, die schon in einigen INNergie-Gemeinden zum Einsatz kommt: Nahwärme.

von Dipl.-Ing. Sebastian Ranner