Installateure
Informationen für Installateure
- Eintrag ins Installationsverzeichnis
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Hier finden Handwerker alle nötigen Daten und Unterlagen
Als lokaler Gasnetz-Betreiber führen wir das obligatorische Verzeichnis für Installationsbetriebe, die dort Anlagen anschließen, reparieren oder warten wollen. Zur Aufnahme in das Installateurverzeichnis von INNergie bitten wir um folgende Unterlagen:
- Ein fachlicher Befähigungsnachweis entsprechend der nachfolgenden Liste
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Gewerbeanmeldung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Erfassungsblatt „Installateurverzeichnis Gas“ (finden Sie am Anschluss an den Text als PDF-Datei zum herunterladen und ausdrucken)
- Liste mit den verantwortlichen Fachkräften Ihres Unternehmens.
Fachliche Befähigungsnachweise
- Meisterprüfung im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk nach § 46 HWO
- Meisterprüfung im Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk nach § 46 HWO mit der bestandenen Gasqualifikationsprüfung (DVGW TRGI Kurs 100 Stunden)
- Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk nach § 46 HWO entsprechen der Meisterprüfungszulassung für das Gas- und Wasserinstallateurhandwerk (DVGW TRGI Kurs 100 Stunden)
- Meisterprüfung nach der neuen Meisterprüfungsverordnung (ab 2003) im Installateur- und Heizungsbauer- Handwerk.
Für einmalige Arbeiten im Netzgebiet der INNergie GmbH vergeben wir Ausnahmegenehmigungen. Dafür benötigen wir neben dem "Anmeldeblatt für Ausnahmegenehmigungen Gas", welches wir Ihnen weiter unten als PDF zum Ausdruck bereit stellen, eine Kopie des Installateurausweises eines anderen deutschen Netzbetreibers.
Für wiederholte Arbeiten im Netzgebiet der INNergie GmbH benötigen Sie die Eintragung in unser Installateuerverzeichnis. Alle oben aufgeführten Unterlagen sind per Fax unter (0 80 31) 365 - 20 57, persönlich oder schriftlich bei der INNergie GmbH einzureichen. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, werden wir einen Installateurvertrag vorbereiten und Ihnen ein Exemplar in zweifacher Ausfertigung zur Unterschrift zusenden.
- Technische Anschlussbedingungen Erdgas
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Anschluss an das Gasnetz von INNergie
Die Technischen Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) gelten für den Anschluss von Gasanlagen an das von der INNergie GmbH betriebene Gasversorgungsnetz.
Sie wurden aufgrund von § 20 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) festgelegt und sind vom Anschlussnehmer und Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) einzuhalten. Die TAB Gas ergänzen und konkretisieren die NDAV sowie die Technischen Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 600 in der aktuellen Fassung (Technische Regeln für Gasinstallationen, DVGW-TRGI).
Hier können Bauherren, Planer, Architekten und Installateure alle nötigen technischen Daten und Formulare zum Anschluss von Anlagen an die Gas- und Wärmenetze von INNergie abrufen.
- Technische Anschlussbedingungen Nahwärme
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Anschluss an das Nahwärmenetz von INNergie
Diese Technischen Anschlussbedingungen Fernwärme (TAB Fernwärme) wurden aufgrund des § 4 Abs. 3 und § 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB-FernwärmeV) festgelegt und sind vom Kunden (Anschlussnehmer) zu beachten.
Die TAB Fernwärme gelten für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die an das heißwasserbetriebene Fernwärmeversorgungsnetz der INNergie GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Anschlussnehmer (Kunden) und der INNergie GmbH abgeschlossenen Fernwärmenetzanschluss- und Versorgungsvertrages. Die TAB Fernwärme findet Anwendung sowohl für neu an das Fernwärme-verteilnetz anzuschließende Anlagen als auch bei Umbaumaßnahmen bzw. Veränderungen an bestehenden Anlagen.
Hier können Bauherren, Planer, Architekten und Installateure alle nötigen technischen Daten und Formulare zum Anschluss von Anlagen an die Gas- und Wärmenetze von INNergie abrufen.
Erdgas von INNergie
Energie mit Zukunft
- Allgemeine Versorgungsbedingungen
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Daten und Dokumente zu den allgemeinen Versorgungsbedingungen
Am 08.11.2006 wurde die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederdruck veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Die NDAV verpflichtet die INNergie GmbH seit dem 08.11.2006 jedermann an sein Gasnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten unsere ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie unsere Preisblätter.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind.
Die NDAV gilt mit dem Tag ihres Inkrafttretens, jedoch nicht für die Netzanschlussverhältnisse, die bis einschließlich dem 12.07.2005 zwischen Netzbetreibern und Grundstückseigentümern (Anschlussnehmern) auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind.
Diese Netzanschlussverhältnisse bestehen auf der Grundlage der AVBGasV zunächst fort. Wir machen darauf aufmerksam, dass auf schriftliches Verlangen jeder Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) nach §115 Abs. 1 Satz 2 des EnWG das Recht hat, seinen auf der AVBGasV begründeten Anschlussvertrag an die NDAV anpassen zu lassen.
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Verbraucherbeschwerden richten Sie bitte an:
INNergie GmbH
Bayerstraße 5
83022 Rosenheim
Mail: kundenzentrum@inn-ergie.de
Telefon: +49 (0)8031 365 - 2929Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Telefon: +49 (0) 30/ 2757240-0
Telefax: +49 (0) 30/ 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.deAllgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Telefon: +49 (0) 30/ 22480-500 oder +49 (0) 1805/ 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 12:00 Uhr)
Telefax: +49 (0) 30/ 22480-323Niederdruckanschlussverordnung NDAV
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Allgemeine Bedingungen Produktverträge Gas - Stand 31.10.2018
- Anmeldeformulare/Abmeldeformulare
- Auftrag zur Anmeldung der Grundversorgung
- Grundversorgung
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INNergie ist Gas-Grundversorger
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Es wurde zum 01.07.2021 festgestellt, dass für die Jahre 2022, 2023 und 2024 die INNergie GmbH Grundversorger für Gas in unserem Netzgebiet ist.
Es wurde zum 01.07.2024 festgestellt, dass für die Jahre 2025, 2026 und 2027 die INNergie GmbH Grundversorger für Gas in unserem Netzgebiet ist.
INNergie Preisblatt Grundversorgung ab 01.04.2022
INNergie Preisblatt Grundversorgung ab 01.11.2022
INNergie Preisblatt Ersatzversorgung ab 01.01.2022
- Lieferantenrahmenvertrag
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Daten und Dokumente zum Lieferantenrahmenvertrag
Die vorliegenden Vertragtexte basieren auf den Standardverträgen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegen Gasversorgungsnetzen (KoV) in der jeweils aktuellen Fassung. Die Regelungen der KoV werden regelmäßig an die geänderten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Die nachfolgend veröffentlichten Vertragstexte mit Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH bzw. der INNergie GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist nicht gestattet.
Lieferantenrahmenvertrag Gas; gültig ab 01.10.2018; Stand: 16.07.2018
Anlage 1.2 Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2024
1.2 Entgelte bei Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung, gültig ab 01.01.2022
2.1 Kontaktdatenblatt Netzbetreiber; gültig ab 01.07.2020
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen; gültig ab 01.10.2018; Stand: 16.07.2018
Anlage Datenschutz für sonstige betroffene Personen; gültig ab 01.10.2018; Stand: 16.07.2018
Anlage 5 Lastprofilverfahren; gültig ab 01.10.2020
Anlage 6 §18 NDAV, gültig ab 01.10.2018; Stand: 16.07.2018
Anlage 7 Begriffsbestimmungen; gültig ab 01.10.2018; Stand: 16.07.2018
Anlage 8.2 Rückmeldung zur Sperrung einer Marktlokation; gültig ab 01.10.2018; Stand: 16.07.2018
- Marktpartnerkommunikation
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Daten und Dokumente zur Marktpartnerkommunikation
Hier können Sie das Wurzelzertifikat sowie unser aktuelles E-Mail-Zertifikat zur vertraulichen und gesetzeskonformen Abwicklung der Marktpartnerkommunikation abrufen.
INNergie GmbH (Lieferant)
Sparte: Gas
VDEW/DVGW: 9800019900006
Zertifikat - edifact-innergie-vetrieb@swro.de.zip
Zertifikat - edifact-innerige-vetrieb@swro.de.gz
INNergie GmbH (Netz)
Sparte: Gas
VDEW/DVGW: 9870039900005
Zertifikat - edifact-innergie-netz@swro.de.zip
Zertifikat - edifact-innerige-netz@swro.de.gzWurzelzertifikate der procilon GROUP (Ausstellerzertifikate)
Zertifikat Root Certificate-procilon_GROUP.zip
Zertifikat Root Certificate-procilon_GROUP.tar.gz
Kommunikationsdatenblätter
Kommunikationsdatenblatt Lieferant Gas - INNergie
Kommunikationsdatenblatt Strom - Stadtwerke Rosenheim
Versand von EDIFACT-Daten
Verwenden Sie bitte ausschließlich folgende SMTP Adressen für die Marktpartnerkommunikation:
INNergie GmbH (Lieferant): edifact-innergie-strom@swro.de
INNergie GmbH (Netz): edifact-innergie-netz@swro.deBitte beachten Sie, dass die o.g. E-Mail-Adresse ausschließlich zum Zwecke des elektronischen Datenaustausches nach EDIFACT verwendet wird – alle anderen E-Mails werden gelöscht. Richten Sie aus diesem Grund bitte alle anderen E-Mails an die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen.
Informationen zum Übertragungsweg
Protokoll: SMTP (ausschließlich per Email)
Kompression: ZIP, GZIP
Datenversand: maximale 10 MB (komprimiert) gemäß Kommunikationsrichtlinie
Verschlüsselung: S/MIME
NachrichtentypenIn unserem Haus werden folgende von der Bundesnetzagentur aktuell vorgegebenen Nachrichtentypen in den angegebenen Versionen unterstützt. Die aktuellen Formate sind unter www.edi-energy.de veröffentlicht.
Kommunikation per E-Mail
Zur Sicherung des Datenaustausch streben wir die fortgeschrittene Signatur an.Von uns wird auf eine eingehende EDIFACT-Nachricht nach der Syntax- und Semantikprüfung, gemäß der in der GPKE / Geli Gas beschriebenen Prozesse, eine CONTROL-Nachricht versendet. Auf eine CONTROL-Nachricht erwarten und senden wir keine weitere CONTROL-Nachricht als Übertragungsbestätigung. Auf eine negative CONTROL-Nachricht erwarten wir eine persönliche Kontaktaufnahme.
Marktpartnerkommunikation
Netznutzungsmanagement
+49 (0)8031 365 - 2670
netze@swro.de
Marktkommunikation
- Netzentgelte
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Daten und Dokumente zu den Netzentgelten
Die Entgelte zum Nutzen der Gasnetze von INNergie basieren auf der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV). Die aktuellen sowie historische Netzentgelte von INNergie stehen hier bereit.
Nachfolgend stehen Ihnen die Netzentgelte der INNergie GmbH zum Download zur Verfügung:Preisblatt Netzentgelte Gas 2024
- Technische Daten
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Daten und Dokumente zu den technischen Daten
Erdgas ist ein Naturprodukt, dessen Energiegehalt schwankt. Hier finden Sie die Referenzbrennwerte im Gas-Verteilnetz von INNergie sowie weitere technische Daten.
Veröffentlichung nach § 23c EnWG 2023
Veröffentlichung nach § 27 GasNEV 2022
Veröffentlichung nach § 27 GasNEV 2021
Veröffentlichung nach § 27 GasNEV 2020
Abrechnungsbrennwerte 01.01.2020 - 31.12.2020
Abrechnungsbrennwerte 01.01.2021 - 31.12.2021
Abrechnungsbrennwerte 01.01.2022- 31.12.2022
Abrechnungsbrennwerte 01.01.2023- 31.12.2023
Abrechnungsbrennwerte 01-08-2024
Bilanzierungsbrennwerte 01.01.2020 - 31.12.2020
Bilanzierungsbrennwerte 01.01.2021 - 31.12.2021
Bilanzierungsbrennwerte_01.01.2022_31.12.2022
- Karten Erdgas Versorgungsnetz
Nahwärme von INNergie
Geld sparen, Klima schützen
- Allgemeine Versorgungsbedingungen
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Hier finden Sie alle Daten und Dokumente
Hier finden Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Sie ist rechtliche Grundlage unserer Verträge zur Wärmelieferung. Die Verordnung gilt für alle Fern- und Nahwärmeversorger in Deutschland. Außerdem finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Erstellung von Netzanschlüssen.
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Technische Anschlussbedingungen Fernwärme für Kolbermoor Mitte, Stephanskirchen, Raubling
- Karten Nahwärme Versorgungsnetz
-
- Zahlen, Daten, Fakten
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- Emissionsfaktor Fernwärmenetz
Strom von INNergie
Geld sparen, Klima schützen
- Anmeldung
- Abmeldeformulare
- Marktpartnerkommunikation/Wiederverkäuferbestätigung, Zahlen, Daten, Fakten
-
Kommunikationsdatenblatt Strom - INNergie GmbH
Zertifikat edifact-innergie-strom@swro.de.zip