07.03.23

Preisbremsen entlasten Energiekunden rückwirkend ab Januar 2023

Ab März 2023 werden private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen durch die Energiepreisbremsen entlastet. Die Gas- und Strompreisbremsen greifen rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar und mildern die Kostenentwicklung deutlich ab.


Die gute Nachricht für Sie: Sie müssen nichts weiter tun – wir kümmern uns um alles!

Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihre Jahresabrechnung 2023. Ihren individuellen Entlastungsbetrag teilen wir Ihnen in Kürze schriftlich mit. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Preisbremsen für Sie umzusetzen. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch sehr komplex und die Umstellung unserer IT-Prozesse entsprechend herausfordernd. Es kann daher passieren, dass sich der Versand der Informationsschreiben mit Ihrem Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlägen verzögert. In jedem Fall können Sie sicher sein: Unabhängig davon, wann Sie das Informationsschreiben von uns erhalten, profitieren Sie in voller Höhe von den Entlastungen durch die Energiepreisbremsen.
Die Energiepreisbremsen werden aus Mitteln des Bundes finanziert und gelten befristet zunächst bis Dezember 2023. Bei Bedarf können sie bis April 2024 verlängert werden.


Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas?

Für Haushaltskunden wird der Arbeitspreis für Erdgas bei einem Referenzpreis von 12 Cent pro kWh (brutto) gedeckelt. Dieser Referenzpreis gilt für 80 % des individuellen, im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, jede weitere Kilowattstunde wird zum vertraglich festgelegten Arbeitspreis abgerechnet. Das gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt. 

 

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh Strom zahlen für 80 % ihres Verbrauchs maximal 40 Cent pro kWh (brutto). Für jede weitere Kilowattstunde gilt der Vertragspreis.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Wärmekunden?

Wärmekunden mit einem Verbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh erhalten 80 % ihres Verbrauchs im Kalenderjahr 2021 zum Referenzpreis von 9,5 Cent je kWh brutto (95 € je MWh brutto). Für größere Unternehmen mit einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh wird der Wärmepreis bei 7,5 Cent je kWh netto (75 € je MWh netto) gedeckelt. Kunden, die mit Wärme aus Dampf versorgt werden, zahlen für einen Teil ihrer Wärmelieferung maximal 9 Cent je kWh netto (90 € je MWh netto). In diesen beiden Gruppen gilt der Referenzpreis für 70 % ihres Verbrauchs im Kalenderjahr 2021.
Für alle Wärmekunden gilt: Der Verbrauch, der über das Entlastungskontingent hinausgeht, wird zum vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet. Start der Entlastung ist bereits der 1. Januar 2023.


Ich wohne zur Miete und habe den Vertrag mit dem Energieanbieter nicht selbst geschlossen. Wie profitiere ich von den Preisbremsen?

 
Auch Mieter ohne eigenen Vertrag mit dem Energieanbieter werden durch die Preisbremsen entlastet. Sie erhalten den Entlastungsbetrag in der Regel von ihrem Vermieter beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.


Lohnt es sich überhaupt noch, Energie zu sparen?

Ja, Energie sparen lohnt sich mehr denn je. Denn nur ein bestimmter Anteil Ihres Verbrauchs wird staatlich unterstützt, für jede weitere Kilowattstunde darüber gilt der Vertragspreis